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Professionelle Pflege auf höchstem Niveau: Entdecken Sie die Vorteile der Expertenstandards!

KURZFASSUNG:

Entdecken Sie die Kraft der Expertenstandards in der Pflege!Seit über 20 Jahren dienen sie der Sicherung und Weiterentwicklung derPflegequalität. Basierend auf fundierten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissenund praktischen Erfahrungen sind sie ein unverzichtbares Instrument fürKrankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste. Wir geben Ihnen einenÜberblick wie Sie Ihren Pflegeprozess auf ein neues Niveau heben und dieQualität Ihrer Einrichtung stärken!

Expertenstandards in der Pflege

Gemäß dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) dienen seit nun mehr als 20 Jahren, nationale Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität und-entwicklung in Krankenhäusern, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und anderen Bereichen. Dabei berücksichtigen sie neben pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen auch pflegepraktische Erfahrungen und interdisziplinären Austausch. Als jüngstes Beispiel ist hier der Expertenstandard Förderung der Mundgesundheit zu nennen, der in enger Kooperation mit zahnärztlichen Organisationen erarbeitet wurde. Der Qualitätsausschuss Pflege zeigt sich für die wissenschaftliche und fachliche Entwicklung und Aktualisierung der Expertenstandards verantwortlich. Für die wissenschaftliche Ausarbeitung ist das Deutsche Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege (DNQP) beauftragt. Alle Standards sind weit verbreitet und leisten durch ihre explizite Beschreibung einen wichtigen Beitrag zur Sichtbarmachung der professionellen Pflege.

Pflegestandards oder Expertenstandards – gibt es einen Unterschied?

In der pflegewissenschaftlichen Fachliteratur wird der Begriff „Standard“ nicht eindeutig definiert. Alle Standards beinhalten eine Zielvorstellung, die schriftlich erfasst und überprüfbar ist. Damit definiert ein (Pflege)-standard den Handlungsrahmen, in dessen Korridor die individuelle Pflege stattfindet und anhand dessen die Pflegequalität bewertet werden kann. Im Allgemeinen werden haus-oder einrichtungsinterne Leitlinien kategorisiert. Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege(DNQP) definiert den Expertenstandard als ein professionell abgestimmtes Leistungsniveau, das den Bedürfnissen der angesprochenen Personengruppe angepasst ist. Damit werden die Expertenstandards als Qualitätsnorm verstanden. Sie sind evidenzbasierte Instrumente, die den pflegerischen Auftrag sowie mögliche Qualitätsrisiken für Patienten, Bewohnern und deren Angehörigen aufzeigen. Weiter stellen sie die Basis für eine kontinuierliche Verbesserung der Pflegequalität dar.

DNQP-Expertenstandards– Die Aufgabe des DNQP

Das Deutsche Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege (DNQP) setzt sich aus bundesweit tätigen Experten aus der Pflege zusammen. Das Netzwerk verfolgt das Ziel, die Pflegequalität mit Hilfe von nationalen Expertenstandards zu fördern. Die Expertenstandards fußen auf wissenschaftlichen Projekten, die federführend an der Hochschule Osnabrück praktiziert werden. Das DNQP pflegt ein Netzwerk aus europäischen Partnerorganisationen, dem Deutschen Pflegerat oder verschiedensten Institutionen aus dem Gesundheitswesen und der Altenhilfe.

Welchen Nutzen haben Expertenstandards?

Im Wesentlichen sollen die Expertenstandards kein Handeln erzwingen, sondern vielmehr einen unterstützenden Beitrag zum Pflegeprozess leisten. Sie stellen eine Art „Best Practice“ dar und helfen dabei, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und die Pflege individuell auf den Bedarf des Pflegebedürftigen abzustimmen. Dabei reduzieren sie Fehler und steigern die Patienten- und Bewohnersicherheit.

Zudem erhöhen standardisierte Prozesse die Effizienz und die Produktivität einer Pflegeeinrichtung und leisten indirekt einen Beitrag zur Finanzierung.

Aktuell sind elf Expertenstandards publiziert. In diesem Jahr folgt voraussichtlich ein Weiterer zum Thema Erhaltung und Förderung der Hautintegrität in der Pflege.

Der Aufbau der Pflegestandards ist immer an den Schritten des Pflegeprozesses ausgerichtet. Auf die Einschätzung folgt die Planung mit resultierenden Maßnahmen und anschließender Evaluation. Je nach Standard kommen weitere Schritte wie die Information, Anleitung oder Beratung von Betroffenen und Angehörigenhinzu.
Expertenstandards fördern die Sensibilisierung und Steigerung der Fachexpertise aller Pflegenden zu den jeweiligen Themengebieten und leisten so einen wichtigen Beitrag zur kritischen Reflexion des eigenen Handelns und folgt damit den Regeln des Kodex des International Council of Nurses. Darüber hinausgeben alle Expertenstandards eine Vielzahl von Empfehlungen und praktischen Bemerkungen zum Umgang mit alltäglichen pflegerischen Herausforderungen oder Schulungen für Menschen zur Selbstpflege, im Besonderen der Standard zur Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz.

Weiterlassen sich über die Implementierungsprojekte eine Reihe von Kennzahlensammeln, die für die interne Qualitätsentwicklung von Nutzen sind.

Welche Expertenstandards gibt es für die Pflege?

Die kompletten Expertenstandards sind nicht frei verfügbar, sondern können beim DNQP kostenpflichtig bestellt werden.

Rechtlicher Kontext

Bereits seit dem 01. Juli 2008 sind zugelassene Pflegeeinrichtungen durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung – „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz“(PfWG) verpflichtet die im Bundesanzeiger veröffentlichten Expertenstandards anzuwenden [§133a (3) SGB XI]. Bis heute ist allerdings kein Expertenstandard dort veröffentlicht.

Grundsätzlich muss eine Pflegeeinrichtung aber nach dem allgemein, aktuellen und anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse arbeiten [§11 (1) SGB XI].Da Expertenstandards den aktuellen Erkenntnisstand widerspiegeln, wertet der GKV-Spitzenverband diese als „vorweggenommene Sachverständigengutachten“ ein, die auch bei juristischen Auseinandersetzungen als Maßstab dienen sollen. Es wurde bereits bei mehreren Urteilen am Bundessozialgericht auf den Expertenstandard Dekubitusprophylaxe Bezug genommen [BSG Urteile vom24.09.2002, Az: B3KR9/02R oder Az:B3KR15/02R]. Aber auch bei Überprüfungen nach §113a SGB XI durch den Medizinischen Dienst (MD) wird dieser feststellen, ob in Ihrer Einrichtung die relevanten Punkte der Expertenstandards umgesetzt werden und Maßnahmen geplant sind.

Implementierung Sie die Expertenstandards in der Praxis – 4 Schritte zum Erfolg

1. Fortbildung

Starten Sie mit einer Kick-off-Veranstaltung und streuen Sie die Information zum Expertenstandard kontinuierlich an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

2. Individualisierung an die Zielgruppe und Einrichtung

Konkretisieren Sie in Arbeitsgruppen die Kernaussage des Expertenstandards an die Einrichtung und Zielgruppe. Die QM-Lösung PAUL unterstützt Sie mit fachlichen Mustervorlagen zu allen Expertenstandards und bietet Ihnen die technische Lösung für Ihre Organisation. Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung von Expertenstandards und der Erstellung von passenden Prozessbeschreibungen.

3. Praktische Umsetzung

Setzen Sie gemeinsam mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die geforderten Maßnahmen verbindlich um.

4. Evaluation

Überprüfen Sie mit Hilfe von Auditverfahren die Implementierung des Expertenstandards.

Viele weitere Mustervorlagen und Checklisten erhalten Sie in Paul. 30 Tage kostenfrei unsere QM Lösung testen.

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